Mit dem Näherrücken des 1. Januar 2018 und damit dem Inkrafttreten des Investmentsteuerreformgesetzes (InvStRefG) vom 19. Juli 2016 tickt die Uhr für Investmentfonds und KVGs nicht nur in „materieller“ Hinsicht. Stichwort: Anpassung der Investmentfonds-Bedingung, um in den Genuss von Teilfreistellungen zu gelangen. Es stellt sich auch die Frage, wer für etwaige Maßnahmen, Meldungen und Steuererklärungen verantwortlich und letztlich operativ zuständig ist. So hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf seiner Homepage neben Informationen und FAQs mittlerweile auch Formulare zum Antrag auf Erteilung einer Status- und Befreiungsbescheinigung für ausländische Investmentfonds veröffentlicht. Wer füllt diese aus und wer reicht sie bei welcher Stelle ein? Für deutsche Investmentfonds definiert das InvStRefG die Kapitalverwaltungsgesellschaft als gesetzlichen Vertreter zuständig und damit verantwortlich für die Umsetzung der neuen Compliance Anforderungen. Wie sieht das aber für luxemburgische Investmentfonds aus?