Am 20. März 2018 haben Frankreich und Luxemburg ein neues bilaterales Steuerabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Harald Strelen, Partner bei AIQUNITED , fasst nachfolgend die wichtigsten Änderungen für Sie zusammen.