In Luxemburg wurde vor kurzem ein Gesetzesentwurf vorgestellt, der es unter anderem zum Ziel hat, die Weitergabe von Kundendaten gruppenintern wie auch an externe Dienstleister im In- und Ausland zu erleichtern. Dies soll durch eine Abänderung der Vorschriften über das Bankgeheimnis geschehen.
Bislang waren das Outsourcing, insbesondere das IT-Outsourcing, und die damit verbundene Weitergabe von vertraulichen Informationen nach dem Finanzsektorengesetz nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich. Die Auslagerung von bestimmten Tätigkeiten soll nun nach Vorstellung des Luxemburger Finanzministers gemäß dem Gesetzesentwurf Nummer 7024 vom 29. Juli 2016 („Gesetzesentwurf“) erleichtert werden. Hierdurch soll den unter Kostendruck stehenden Banken ermöglicht werden, ihre internen Abläufe einfacher und effizienter zu gestalten.