Am 03.02.2017 hat die BaFin unter dem Geschäftszeichen WA 41-Wp 2100-2016/0001 ein Auslegungsschreiben zu den Tätigkeiten einer Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr extern verwalteten AIF-Investmentgesellschaft („Auslegungsschreiben“) zur Konsultation gestellt. Während die Verwaltung eines Sondervermögens mangels Rechtspersönlichkeit stets einer KVG obliegt, kann sich eine Investmentgesellschaft auch selbst verwalten. Zuvorderst geht es in dem Auslegungsschreiben allerdings um die Frage, welche Geschäfte die KVG in eigenem Namen und welche in fremdem Namen, also im Namen der Investmentgesellschaft, abschließt.