Die Luxemburger Aufsichtsbehörde CSSF hat jüngst ihre Verordnung 12-02 ergänzt und liefert mit dieser Anpassung wichtige Hinweise dazu, welche Bedürfnisse an ein geeignetes Risikomanagementverfahren hinsichtlich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestellt werden. In einem Gastbeitrag auf FondsTrends erläutert Christoph Kraiker, Mitglied des Vorstands bei Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A., diese Maßnahmen im Einzelnen und beleuchtet deren Implikationen für die Aktivseite von Investmentfonds.