Das Gesetz vom 23. Juli 2016 über reservierte alternative Investmentfonds, das sogenannte RAIF-Gesetz, wurde in den Reihen Luxemburger Praktiker immer wieder unterschiedlich ausgelegt. Im Juli dieses Jahres hat der Gesetzgeber die Konturen geschärft und Angriffspunkte für solche Unsicherheiten teilweise ausgeräumt. Dennoch besteht weiterhin Diskussionsbedarf, argumentieren Mevlüde-Aysun Tokbag und Fabian Frankus der Luxemburgischen Kanzlei Wildgen S.A.. Auf FondsTrends erörtern sie die erfolgten Klarstellungen sowie einige weiter zur Diskussion stehenden Punkte.