Nicht nur in Europa ist der Fondsvertrieb Gegenstand von regulatorischen Veränderungen – auch die Schweizer Vertriebsregulierung befindet sich im Umbruch. Mit dem neuen Gesetzespaket Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) sowie Finanzinstitutsgesetz (FINIG) wird der bisherige Vertriebsbegriff gemäß Kollektivanlagengesetzgebung abgeschafft und durch Angebot ersetzt. Zudem werden heute bestehende regulatorische Hürden beim grenzüberschreitenden Vertrieb an qualifizierte Anleger beseitigt.