Am 03.02.2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter dem Geschäftszeichen WA 41-Wp 2100-2016/0001 einen Entwurf des Auslegungsschreibens zu den Tätigkeiten einer externen Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr extern verwalteten AIF-Investmentgesellschaft veröffentlicht. FondsTrends nahm den Entwurf damals für Sie unter die Lupe. Am 21.12.2017 hat die BaFin unter dem gleichen Geschäftszeichen nunmehr das finale Auslegungsschreiben veröffentlicht und die Kritik aus der Branche am ersten Entwurf in Teilen berücksichtigt. Dr. Philipp Wösthoff und Robert Guzialowski fassen für Sie nachfolgend die wichtigsten Punkte zusammen.