Im Juni 2017 berichtete TaxInvest auf FondsTrends bereits darüber, dass der Wortlaut des InvStG hinsichtlich der Behandlung von Personengesellschaften mit der Möglichkeit, Compartments zu bilden, nicht eindeutig ist. Es herrschte damals noch Unklarheit darüber, ob sich der Anwendungsbereich des InvStRefG auch bis zu den Umbrella-SCS erstreckt. Auch der erste Entwurf des Rundschreibens des Bundesfinanzministeriums („BMF“) zu „Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der Fassung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung“ („BMF-RS“) aus dem April 2017 konnte hier kein Licht ins Dunkel bringen. Seit August gibt es nun eine klare Antwort.