In jüngster Zeit haben beachtenswerte Entwicklungen auf dem Gebiet der Grunderwerbsteuer ihren Anfang genommen – der Ausgang ist noch völlig ungewiss.
Betroffen ist u. a. die Strukturierungsform von Immobilien-Transaktionen in Form von Immobilien-Gesellschaften (Share-Deals). Die Einschaltung solcher Vehikel zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer ist bis dato explizit legal, doch in der Praxis eher den „Immobilienprofis“ wie z. B. Investmentfonds vorbehalten. Schließlich lohnt es sich nur bei millionenschweren Immobilien-Transaktionen, den Aufwand und die Kosten für solch eine Strukturierung zu tragen. Für den privaten Käufer ist sie daher schlicht zu komplex und teuer.