Alle Beiträge zum Thema „Immobilien-Sondervermögen“ auf einen Blick
Deutsche, offene Immobilienfonds werden typischerweise als Immobilien-Sondervermögen aufgelegt. Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens werden von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet und von einer unabhängigen Verwahrstelle verwahrt. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet das Sondervermögen treuhänderisch für die Anleger und getrennt von ihrem eigenen Vermögen. Bei Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft ist der Anleger somit vor dem Verlust seiner Fondsanteile geschützt.
Oktober 2017