Seit Jahren schwebt der Begriff MiFID bereits über unseren Köpfen. In der Tat ist fast ein Jahrzehnt vergangen, seitdem die MiFID I in Luxemburg und in vielen anderen Mitgliedsstaaten umgesetzt worden ist.
Terminologien wie z.B. Anlegerschutz, Kundenqualifizierung, bestmögliche Ausführung oder Beratungsprotokolle sind seither aus der Finanzwelt nicht mehr wegzudenken. Die Finanzkrise hat jedoch gezeigt, dass der durch die MiFID I gesteckte rechtliche Rahmen nicht ausreichend ist, um die Finanzmärkte selbst im Sinne des Anlegerschutzes ausreichend transparent zu gestalten. Auch im Hinblick der immer komplexer werdenden Finanzprodukte sah sich der europäische Gesetzgeber zur Nachbesserung veranlasst, was letztlich im Erlass der MiFID II mündete. Eine fristgerechte Umsetzung des weitreichenden Regelwerks mit verbindlicher Wirkung zum 3. Januar 2017 scheiterte bereits insbesondere an der Ausarbeitung und Festlegung der hierin geforderten technischen Standards. Die MiFID II soll nun zumindest nach dem aktuellen Zeitplan spätestens ab dem 3. Januar 2018 in den Mitgliedsstaaten verbindlich gelten.