Um die private Vorsorge mittels fondsgebundener Rentenversicherungen in Deutschland attraktiv zu gestalten, gewährt der Gesetzgeber unter bestimmten Umständen eine staatliche Förderung. Auch Luxemburger Investmentfonds können grundsätzlich im Rahmen der genannten Versicherungen eingesetzt werden und somit in den Genuss dieser Unterstützungsleistungen kommen.
Um den Vorteil der staatlichen Förderung in Deutschland im Rahmen der privaten Altersvorsorge nutzen zu können, müssen fondsgebundene Vorsorgeprodukte eine Zertifizierung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten. Hierfür sind die Anforderungen um ein wesentliches Detail für Fondsinitiatoren ergänzt worden. Der deutsche Gesetzgeber hat die möglichen Kostenarten für Investmentfonds, die im Rahmen einer staatlich geförderten Rentenversicherung eingesetzt werden dürfen, mit einer abschließenden Aufzählung festgelegt. Dies hat ebenfalls Auswirkungen auf das Fondsangebot am Finanzplatz Luxemburg.