Alle Beiträge zum Thema „Einbringungsfonds“ auf einen Blick
Einbringungsfonds heißen gesetzlich korrekt „Immobilien-Spezial-Sondervermögen“ und sind offene Immobilienfonds. Diese werden unterschieden in Immobilien-Publikumsfonds, die sich an das gesamte Anlegerpublikum wenden, und in Immobilien-Spezialfonds, die eigens für institutionelle Anleger aufgelegt werden.
Januar 2017