Mit Wirkung zum 01. Januar 2020 hat Luxemburg die EU-Richtlinie ATAD II mittels zweier Artikel in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz soll steuerliche Inkongruenzen beseitigen, die durch doppelte steuerliche Abzüge von Zahlungen oder durch steuerlichen Abzug einer Zahlung bei korrespondierender Nichterfassung der Zahlung beim Empfänger entstehen. Auf FondsTrends erklärt Peter Kleingarn, Managing Partner bei der Steuerberatung AIQUNITED, was sich sowohl durch Richtlinie als auch Gesetz ändert und wie sich Betroffene vorbereiten können.