Der durch die AIFMD und die Umsetzungsgesetze geschaffene Rechtsrahmen für alternative Investmentfonds hat sich bewährt, ist jedoch bereits in die Jahre gekommen. Zeit genug also, um auf einen Fundus an Erfahrungen sowohl auf Ebene der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (die „ESMA“) als auch der nationalen Aufsichtsbehörden zurückzugreifen, um erforderliche und sinnvolle Anpassungen der AIFMD vorzunehmen. In einem Gastbeitrag auf FondsTrends beleuchten Mevlüde-Aysun Tokbag, Fabian Frankus und Garry Reuland der Kanzlei Wildgen S.A. die Bestrebungen der Europäischen Kommission, die entsprechende Richtlinie bis Ende des Jahres zu überprüfen und, wo nötig, zu überarbeiten.