Alle Beiträge zum Thema „AIF-Investmentgesellschaft“ auf einen Blick
AIF steht für alternative Investmentfonds. Im Unterschied zu den Sondervermögen, die über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen, hat eine AIF-Investmentgesellschaft durch ihre gesellschaftsrechtliche Form eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann somit, vertreten durch ihre Organe, im Rechtsverkehr Rechte und Pflichten eingehen.
Januar 2018