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Luxemburger Parallelfonds und ihre Strukturen

Luxemburg ist das größte europäische Fondsdomizil und das zweitgrößte weltweit – dies nicht zuletzt aufgrund einer professionellen, etablierten und erfahrenen Fondsindustrie, die dank ihrer Effizienz und Flexibilität einen ausgezeichneten Ruf genießt.

Für europäische Investoren ist Luxemburg auch eine der bevorzugten Rechtsordnungen zur Errichtung paralleler Fondsstrukturen. Während der Hauptfonds beispielsweise in Delaware oder auf den Kaimaninseln ansässig sein kann, werden in Luxemburg oft eine oder mehrere parallele Fondsvehikel gegründet (oder umgekehrt).

Was sind Parallelfondsstrukturen?

Parallele Fondsstrukturen sind solche, die unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrere separate Holdinggesellschaften oder ähnliche Vehikel neben dem Hauptfonds investieren. Der Parallelfonds und der Hauptfonds haben in der Regel die gleiche oder zumindest eine sehr ähnliche Anlagepolitik und -strategie, d.h. sie investieren zeitgleich zu ähnlichen Bedingungen, haben gemeinsame Anlageziele sowie ähnliche Risikoprofile und Laufzeiten. Es ist auch üblich, dass Finanzzusagen zeitgleich und zu den gleichen Bedingungen abgerufen werden und Investitionen anteilig pro Finanzzusage durch den Parallelfonds und den Hauptfonds erfolgen. Soweit rechtlich und operativ möglich, werden die Investoren des Parallelfonds und des Hauptfonds gebündelt und haben die gleichen Stimm- und sonstigen Rechte, d.h. es geht um eine Gleichbehandlung der Investoren in den verschiedenen Vehikeln.

Was sind die Unterschiede zwischen dem Parallelfonds und dem Hauptfonds?

Die Unterschiede sind im Wesentlichen auf rechtliche, regulatorische, steuerliche oder operationelle Gründe zurückzuführen. Einerseits gilt dies für die Fondsstruktur selbst: Ein luxemburgischer Fonds kann beispielsweise als alternativer Investmentfonds gelten, so dass sein Verwalter den regulatorischen Anforderungen der Richtlinie 2011/61/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds („AIFMD„) unterliegt, während für einen in Delaware oder auf den Kaimaninseln ansässigen Investmentfonds und seinen Verwalter andere rechtliche und regulatorische Anforderungen gelten. Dies gilt andererseits auch für die Investoren, die von den jeweiligen Fondsstrukturen angesprochen werden sollen: So muss beispielsweise ein in Deutschland ansässiges Versicherungsunternehmen, das damit den deutschen und europäischen regulatorischen Anforderungen wie zum Beispiel den nationalen Gesetzen zur Umsetzung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit (Solvency II) unterliegt, andere Regeln einhalten als ein Family Office mit Sitz in Singapur. Parallel- und Hauptfonds können sich auch in ihrer Größe unterscheiden, obwohl die verwalteten Vermögenswerte in der Regel zusammengefasst werden, um die Größe der gesamten Fondsstruktur zu bestimmen.

Was sind die wesentlichen Vorteile einer Parallelfondsstruktur?

Parallele Fondsstrukturen ermöglichen es dem Initiator, verschiedene Arten von Investoren in verschiedenen Ländern anzusprechen. Während europäische Investoren es normalerweise vorziehen werden oder aufgrund gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen bzw. interner Vorschriften sogar darauf beschränkt sind, über ein luxemburgisches oder ein anderes europäisches Vehikel zu investieren, werden US-Investoren dies in der Regel über ein Delaware- oder Kaiman-Vehikel tun. Darüber hinaus können luxemburgische oder andere europäische Vehikel US-Investoren ausschließen, um nicht den spezifischen US-amerikanischen (Steuer-)Vorschriften zu unterliegen. Auf der anderen Seite können Delaware- oder Kaiman-Vehikel den Aufwand und die Kosten auf Grund der AIFMD vermeiden. Auf Investitionsseite ermöglichen parallele Fondsstrukturen die Bündelung höherer Finanzzusagen und damit größere oder möglicherweise stärker diversifizierte Investitionen. Eine parallele Fondsstruktur ermöglicht daher die effiziente Verwaltung eines größeren Pools von Investitionen. Dies kann auch die Rentabilität des Initiators und des Portfoliomanagers erhöhen.

Was sind die größten Herausforderungen einer Parallelfondsstruktur?

Eine parallele Fondsstruktur besteht aus verschiedenen Vehikeln in verschiedenen Rechtsordnungen, die unterschiedliche rechtliche und regulatorische Anforderungen stellen. Daher ist es wichtig, die Einhaltung dieser unterschiedlichen Anforderungen sicherzustellen. Aus operativer Sicht ist es notwendig, die Dienstleistungen der verschiedenen Anbieter in den jeweiligen Rechtsordnungen zu koordinieren. Eine weitere große Herausforderung besteht darin, die Gleichbehandlung der Investoren in den verschiedenen Vehikeln unter Berücksichtigung der spezifischen Besonderheiten sicherzustellen. So können beispielsweise bestimmte Kosten lediglich für ein bestimmtes Vehikel anfallen, wohingegen andere Kosten unabhängig vom Investitionsvehikel anfallen. Gleiches gilt für Ausschüttungsreihenfolgen und Stimmrechte. All diese Aspekte müssen bei der Strukturierung berücksichtigt werden, da Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt aufwändig sein können. Aus den vorgenannten Gründen ist die Strukturierungsphase einer parallelen Fondsstruktur in der Regel auch teurer und komplexer als die Errichtung eines einzelnen Fondsvehikels.

Warum ist Luxemburg aus rechtlicher und regulatorischer Sicht eine bevorzugte Rechtsordnung für parallele Fondsstrukturen?

Wie bereits erwähnt, verfügt Luxemburg über eine professionelle, etablierte und erfahrene Fondsbranche. Dies ist aber nicht der einzige Grund, warum das Land eine bevorzugte Rechtsordnung für parallele Fondsstrukturen besitzt. Insbesondere bietet Luxemburg ein beständiges, aber gleichzeitig flexibles Rechts- und Regulierungsumfeld.

Dies gilt aus gesellschaftsrechtlicher Sicht speziell für die sehr flexibel und leicht handhabbaren Bestimmungen zu den Kommanditgesellschaften, z.B. in Bezug auf Form- und Registrierungsanforderungen. Darüber hinaus sieht Luxemburg eine spezielle Kommanditgesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (SCSp) vor, die Initiatoren bekannt sein sollte, da sie einer Kaiman- oder Delaware-Partnerschaft ähnlich ist.

Rechtssicherheit gibt es auch in Bezug auf die Bestimmungen zu den Kommanditgesellschaften, wenn es beispielsweise um die Frage geht, welche Rechte und Befugnisse Kommanditisten haben und welche nicht. Die in anderen europäischen Rechtsordnungen in Bezug auf Kommanditgesellschaften begonnenen Reformen erfolgten erst einige Jahre nach der Reform in Luxemburg und bieten meistens dennoch nicht deren Flexibilität. Insbesondere aufgrund dieser Flexibilität bietet Luxemburg die Möglichkeit, ein Fondsvehikel parallel zu einem Hauptfondsvehikel in Delaware oder den Kaimaninseln zu strukturieren.

Aus regulatorischer Sicht sind in Luxemburg verschiedene Produkte verfügbar, die für eine parallele Fondsstruktur maßgeschneidert sind. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere im Jahr 2016 der sogenannte reservierte alternative Investmentfonds („RAIF„) in Luxemburg eingeführt. Ein RAIF ist grundsätzlich ein unreguliertes Fondsvehikel, erfordert aber einen voll zugelassenen alternativen Investmentfondsmanager („AIFM„) und eine Verwahrstelle. Im Gegensatz zu einem spezialisierten Investmentfonds („SIF„) muss der RAIF nicht von der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde (CSSF) zugelassen, sondern lediglich über den AIFM registriert werden. Im Rahmen der RAIF-Regelungen können mehrere Teilfonds eingerichtet werden. Darüber hinaus steht über den AIFM ein europäischer Pass zur Verfügung. Gerade im Zusammenhang eines drohenden Brexit kann dies auch ein weiteres Argument für eine Migration nach Luxemburg sein.

Welche weiteren Strukturierungsmöglichkeiten gibt es in Luxemburg?

Angesichts der flexiblen Fondsregelung in Luxemburg können Initiatoren auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, einen einzigen Masterfonds in Luxemburg mit einem Feeder oder einer Kombination aus Feedern auf den Kaimaninseln und/oder in Delaware zu unterhalten, je nach Investorentyp und Währung. Dies vereinfacht nicht nur die Portfolioverwaltung, sondern eliminiert auch Tracking-Fehler zwischen dem Hauptfonds und dem Parallelfonds.

Im Zuge der diversen Erwägungen zur endgültigen Struktur sollten die Initiatoren die Bedürfnisse und Präferenzen der Investoren berücksichtigen, um einen einfachen Weg zur Kapitalbeschaffung zu gewährleisten. Auch die steuerlichen Auswirkungen für die Investoren und das Investmentportfolio selbst sowie die allgemeinen laufenden Kosten einer solchen Struktur müssen bedacht werden. In aller Regel werden aber die Vorteile etwaige Nachteile einer Aufsetzung in Luxemburg – egal in welcher Form – überwiegen.

 

11. Oktober 2019

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Autor

Dr. Daniel Krauspenhaar

Dr. Daniel Krauspenhaar ist Director & Rechtsanwalt bei Wildgen S.A. Als Mitglied des kanzleiinternen German Desk berät er insbesondere deutschsprachige Mandanten bei ihren luxemburgischen Projekten im Bereich Banking & Finance und Investmentfonds.

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