Weißer als weiß – jetzt auch Persil-Schein bei Nachhaltigen Geldanlagen

Ein Plädoyer für Produktklarheit und -wahrheit

Kürzlich wurde ein sogenanntes „Zertifikat des Monats“ auf einen ‘strengen’ Nachhaltigkeitsindex mit dem Namensbestandteil „Climate Impact“ in einer Finanz-Publikation angepriesen. Also gleich zwei Begrifflichkeiten wie „Impact“ und „streng“, die suggerieren, dass es sich hier nun aber wirklich um richtige Nachhaltigkeit handeln müsse. Dumm nur, wenn man sich den Inhalt anschaut, und einen großen, bekannten, konventionellen Aktienindex findet, der zwar auf den Pionier der CO2-Datensammlung CDP und eine der großen ESG-Agenturen zurückgreift, aber viele Unternehmen auswählt, die lediglich den Klimawandel „managen“ (weniger als 1/3 zeichnen sich durch Best-Practice aus, geschweige denn, dass es dabei um thematische Lösungsanbieter geht) und trennt so die bessere von der schlechteren Hälfte. Im Produkt landen dann Titel wie Total, Royal Dutch Shell, Anglo American, BHP, Eni, Neste Oil, Lundin Petroleum, OMV, ThyssenKrupp, Endesa, Fortum, RWE. Im Zweifel tragen diese im Vergleich zu anderen Großkonzernen zu einer nötigen Transformation bei, sind aber beileibe keine Titel für ein zukunftsweisendes Impact-Investment!

Den diesem Zertifikat zugrundeliegenden Index als „strengen“ Nachhaltigkeitsindex zu bezeichnen, klingt im Vergleich zu sehr selektiven Indizes wie dem Natur-Aktien-Index oder dem Global Challenges-Index der Börse Hannover wie blanker Hohn. Die Anführungszeichen können hier nur ironisch gemeint sein. Und die Bezeichnung des Index selbst als „Climate Impact“ ist Bauernfängerei!

Leider also ein frappierendes Beispiel von „Impact Washing“.

Einem Fonds, ETF oder Zertifikat den Namen IMPACT zu geben, wenn es sich ausschließlich um auf dem Sekundärmarkt gehandelte Großkonzerne handelt, ist schlicht Irreführung und Wasser auf den Mühlen der SRI-Kritiker, die oft ausführen, dass Verbrauchertäuschung in Form von Wirkungsillusion betrieben wird. Noch dazu, wenn man nicht in der Lage ist, die suggerierte Wirkung zu messen und auszuweisen – ein Hauptcharakteristikum von Impact-Investments[1].

Impact Investing[2] zielt primär darauf ab, in Unternehmen und Organisationen zu investieren, um konkrete, messbare, positive Auswirkungen im Nachhaltigkeits-Sinne zu erzielen. Die soziale bzw. ökologische Wirkung ist Teil der Investmentstrategie und wird gemessen. Damit unterscheidet sich Impact Investing sowohl von klassischen Nachhaltigen Geldanlagen, aber auch von Spenden bzw. Philanthropie, d.h. Impact Investing schließt die Lücke zwischen (meist) Rendite-Risiko-ausgewogenen Nachhaltigen Geldanlagen und Spenden[3]. Der entscheidende Unterschied zur Nachhaltigen Geldanlage ist die explizite Festlegung von Wirkungszielen und deren Messung. Es geht vor allem um die Zurverfügungstellung von zusätzlichem Eigen- bzw. Fremdkapital, also meist private equity oder private debt.

Grünkohl des Monats

Es ist an der Zeit, eine Kolumne oder Rubrik mit der „goldenen Himbeere / silbernen Zitrone“ oder einem sonstigen Schmähpreis ins Leben zu rufen. Ich plädiere für „GrünKohl(e) oder Greenwash des Monats“.

Auf die Ausuferungen irreführender Werbebotschaften muss unbedingt hingewiesen werden! Im Sinne von Produktklarheit und Produktwahrheit geht es hier um Glaubwürdigkeit der Anlageprodukte und letztendlich um Anlegerschutz und Produkthaftung.

Auswüchse von Werbebotschaften erzürnen insbesondere Verbraucherschützer, so z.B. wenn Aussagen getroffen werden, dass ein Anleger mit seinem Investment dies und das oder x% Dinge bewirkt oder einspart. Das ist bei Sekundärmärkten zunächst einmal grundsätzlich zu hinterfragen. Es werden dort Gelder in Konzerne investiert, die mit ihren Produkten und/oder Geschäftspraktiken helfen, nachhaltiger zu leben oder zu wirtschaften, also z.B. x% weniger verbrauchen oder zu konkreten Zielen (ESG, SDG, planetare Grenzen, etc.) beitragen. Nichts weniger, aber eben auch nichts mehr.

Von Impact-Investments einmal abgesehen,  kann man trefflich darüber streiten, wie „streng“ ein Investmentansatz sein muss, der als „nachhaltig“ eingestuft wird. Das reicht von sehr konsequenten Überzeugungen, die keine Beteiligungen an der Auto-, Flugzeug- oder zementherstellenden Industrie erlauben, da diese einfach (im absoluten Sinne) umweltschädlich sind, über Ansätze, die überhaupt nichts ausschließen, aber über die Ausübung von Stimmrechten und aktivem, gezieltem Engagement im Generellen sehr auf die Unternehmen einwirken, nachhaltig(er) zu wirtschaften, bis hin zu Ansätzen, die bewusst in Titel mit schlechter Nachhaltigkeitsbilanz investieren, da hier der Hebel für eine Verbesserung/Transformation besonders leicht anzusetzen ist und vor allem ein kleiner relativer Sprung bei KPIs bereits zu einer großen absoluten Footprint- oder Risiko-Reduzierung führt (gerade bei Corporate Debt, insb. High Yield empirisch nachgewiesen).
Was Wirkung angeht, so ist die hohe Korrelation UND Kausalität zwischen CSP (unternehmerische Nachhaltigkeitsleistung) und CFP (bilanzielle Unternehmensperformance) wissenschaftlich hinlänglich belegt[4][5].

Also macht es durchaus Sinn und beWIRKT etwas, wenn Anleger speziell in diese nachhaltigeren Geschäftsmodelle investieren. Seit zwei Jahrzehnten haben sich folgende Anlagestile entwickelt:

Wer übrigens mittels eines SRI-Qualitätsstandards solide und professionell verwaltete Nachhaltige Geldanlagen filtern möchte, dem gibt das bereits 2015 eingeführte und mittlerweile auf dem Markt etablierte FNG-Siegel eine gute Orientierung[6].

Die Frage „Was ist eine Nachhaltige Geldanlage?“ wird immer häufiger von der Regulatorik beantwortet

Der Begriff ist zwar nicht rechtlich geschützt, wird aber seit einigen Jahren durch Branchenstandards wie SRI-Label und neuerdings auch von den Aufsichtsbehörden formalisiert. Die BaFin hat mit ihrem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zu kontroversen Reaktionen gerade bei den etablierten, konventionellen Marktakteuren geführt. Die französische Finanzmarktaufsicht AMF hat nun Bestimmungen auf Produktebene vorgelegt und eine klare Erwartungshaltung zur Berücksichtigung von extra-finanziellen Kriterien sowie eindeutige Anforderungen auf Prospekt- und KIID-Ebene formuliert[7]: Es geht darum, was ein Produkt an Anlegerinformationen leisten muss, wenn es sich „Nachhaltige Geldanlage“ nennt. Hier greift die französische Aufsicht stark auf Transparenztools wie den Eurosif-Transparenzkodex und das Label ISR zurück.

Im Rahmen der MiFID-II-SRI-Beratungsverpflichtung ist dies ein nötiger Schritt, um der Zielmarktdefinition klare Leitplanken zu geben. BVI, DK und DDV haben dies übrigens auch in ihrer sog. Typologie Nachhaltiger Geldanlagen erkannt und sprechen von Produkten mit dezidierter ESG-Strategie.

So soll vermieden werden, dass z.B. Fonds, die lediglich einige Mindestausschlusskriterien erfüllen und ESG berücksichtigen, oder z.B. die sowieso von der EU-Regulatorik geforderte Integration von ESG-Aspekten ins Risikomanagement heranziehen, als Nachhaltigkeitsprodukt vermarktet werden.

Bewerbungsstart für das FNG-Siegel 2021 ist übrigens der 04. April 2020. Hier erfahren Sie mehr über den Bewerbungsprozess sowie die Voraussetzungen.

 

06. April 2020

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Autor

Roland Kölsch

Portrait Roland Kölsch

Roland Kölsch (Jahrgang 1974, Diplom-Betriebswirt FH) ist seit Januar 2017 Geschäftsführer der Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen (QNG), die u.a. das FNG-Siegel verantwortet. Sie trägt durch die Zertifizierung von Finanzprodukten, durch Gutachten sowie die Entwicklung von Standards und Dienstleistungen zur Qualitätssicherung nachhaltiger Investments bei. Zuvor war Kölsch selbst als konventioneller und SRI-Portfoliomanager tätig (u.a. bei Deutsche Asset Management und Dexia Asset Management), hielt Vorlesungen über das Thema und leitete das Asset Management einer Schweizer Nachhaltigkeitsbank.

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