Von der Nachhaltigkeit im EU-Aktionsplan Sustainable Finance – Teil III: Langfristigkeit

Finanzierung nachhaltigen Wachstums heißt der im März 2018 veröffentlichte und bereits vielfach diskutierte EU-Aktionsplan Sustainable Finance. Doch was meint die EU-Kommission in ihrem Zehn-Punkte-Plan mit Nachhaltigkeit? Beim Lesen der relevanten Dokumente entsteht ein diverses Bild, teils lückenhaft und teils mit bemerkenswerten Vorstößen.

Gesa Vögele, Mitglied der Geschäftsführung bei CRIC, untersucht diese Frage in einer Reihe von drei Beiträgen. Während sie im ersten Teil den Aktionsplan vor dem Hintergrund des Drei-Säulenmodells der Nachhaltigkeit beleuchtete, befasste sie sich im zweiten Teil mit dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit. Im dritten Teil geht es um den Aspekt der Langfristigkeit.

Notwendiges, aber nicht hinreichendes Element von Nachhaltigkeit

Dass Langfristigkeit ein zwar nicht hinreichendes, aber notwendiges Element von Nachhaltigkeit ist, klang bereits in den ersten beiden Teilen dieses Beitrags an. Denn nachhaltiges Wirtschaften bedeutet, darauf zu achten, dass auch künftige Generation ihre Bedürfnisse befriedigen können. Ressourcen dürfen nur so weit verwendet werden, dass sie sich wieder regenerieren können. Dies sagt das Bild aus, dass nur so viel Holz geschlagen werden darf, wie nachwachsen kann.

Weit über den heutigen Tag hinauszudenken, also eine Orientierung hin zu Langfristigkeit zu etablieren, ist auch eines der drei übergeordneten Ziele des EU-Aktionsplans – neben der Umlenkung der Finanzströme in nachhaltige Investitionen und der Bewältigung finanzieller Risiken. Im Wortlaut heißt es dort, Ziel sei, Transparenz und Langfristigkeit in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit zu fördern.

Langfristigkeit ist zudem eng verknüpft mit Fragen des Risiko-Managements. So steht im Aktionsplan zur Erläuterung, die Berichterstattung von Unternehmen sei unzureichend, wenn längerfristige Risiken nicht vollständig transparent seien und somit auch nicht berücksichtigt werden könnten. Mehr Transparenz in Fragen von Nachhaltigkeit trage dazu bei, Unternehmen eine nachhaltigere und langfristige Ausrichtung zu geben. Zudem erforderten Investitionen in ökologische und soziale Ziele eine langfristige Ausrichtung.

EU-Aktionsplan: Abbau von kurzfristigem Denken auf den Finanzmärkten

Konkret sollen nach dem Willen der EU-Kommission Ratingagenturen Nachhaltigkeit und langfristige Risiken umfassend berücksichtigen (Maßnahme 6). Auch Rechnungslegungsstandards müssten in den Blick genommen werden. So müsse dafür gesorgt werden, dass diese weder direkt noch indirekt nachhaltige und langfristige Investitionen behinderten. Die Forderung entspricht im EU-Aktionsplan der Maßnahme 9: Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung.

Das Ziel der Langfristigkeit spiegelt sich sehr konkret in Maßnahme 10: Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten. Neben der Frage, ob und wie Leitungsgremien in Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit verpflichtet werden können, geht es hier darum, Nachweise für einen unangemessenen kurzfristigen Druck der Kapitalmärkte auf Unternehmen zusammenzutragen und gegebenenfalls weitere Schritte auf der Grundlage solcher Nachweise in Betracht zu ziehen.

Empfehlungen der Aufsichtsbehörden

Entsprechende Nachweise sind von den Aufsichtsbehörden der EU gesammelt und bereits im Dezember 2019 veröffentlicht worden (siehe etwa hier).

So hat die ESMA (European Securities and Market Authority – Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) einen 164 Seiten starken Bericht vorgelegt, in dem die Ergebnisse einer Literaturauswertung, einer Umfrage, der Konsultation der Securities and Markets Stakeholders Group (SMSG) und eines Stakeholder-Workshops ausgewertet und daraus Empfehlungen abgeleitet wurden.

Abstimmung der Aktionäre über nicht-finanzielle Erklärung der Unternehmen?

Basierend auf den Erkenntnissen ihrer Untersuchung regt die ESMA unter anderem eine Novelle der CSR-Richtlinie an. So sind nach ihrer Einschätzung ESG-Offenlegungs-Standards hilfreich. Zudem solle die nicht-finanzielle Erklärung in den Finanzbericht integriert werden. Daneben formuliert sie Empfehlungen mit Blick auf die Engagement-Aktivitäten von Investoren.

Sie fordert von der EU-Kommission ein Mandat, ihre so genannte White List, also das Statement der ESMA zu Shareholder-Kooperation und Acting in Concert, zu überarbeiten. Des Weiteren legt sie der EU-Kommission nahe, zu prüfen, ob und inwiefern es sinnvoll sein kann, dass Aktionäre über die nicht-finanzielle Erklärung von Unternehmen abstimmen. Zudem solle die Anwendung der Aktionärsrechterichtlinie II dahingehend bewertet werden, ob sie langfristiges Engagement wirksam fördert.

Ziel muss laut ESMA sein, dass die Unternehmen zu einem langfristigen Ansatz hin zu einer nachhaltigeren Finanzierung übergehen. Hierbei sei zudem das Risiko zu berücksichtigen, das der Klimawandel mit sich bringt.

Die EBA hat kurzfristigen Druck auf und durch Banken untersucht

Die EBA (European Banking Authority – Europäische Bankenaufsichtsbehörde) hat ebenfalls einen sehr umfassenden Bericht vorgelegt. Darin hat sie potenziellen kurzfristigen Druck, den Banken auf Firmenkunden ausüben, wie auch potenziellen kurzfristigen Druck, dem Banken selbst durch Aktionäre und Kapitalmärkte ausgesetzt sein können, untersucht. Darüber hinaus ist sie der Frage nachgegangen, inwiefern die Bankenregulierung eine Rolle bei der Verschärfung oder Milderung des kurzfristigen Drucks spielen kann.

Insgesamt berichtet die EBA, begrenzte konkrete Hinweise auf Kurzfristigkeit gefunden zu haben, ohne jedoch qualifizieren zu können, inwieweit hier systematisch von unangemessenem Druck gesprochen werden kann. Sie unterstreicht allgemein die Notwendigkeit, langfristige Ansätze zu fördern, und die Bedeutung eines robusten aufsichtsrechtlichen Rahmens für langfristige Investitionen.

Die EBA spricht sich beispielsweise für explizitere gesetzliche Bestimmungen zur Nachhaltigkeit in der Eigenkapitalrichtlinie aus. Auch sollten nach ihrer Einschätzung der Informationsfluss und der Zugang zu Daten verbessert werden. Hierfür könne etwa eine zentrale Datenbank zu Umweltaspekten für den Finanzsektor geschaffen werden. Wie die ESMA regt auch die EBA eine Revision der CSR-Richtlinie an.

EIOPA liefert eine allgemeine Definition von Kurzfristigkeit

Schließlich schenkt die EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority – Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) in ihrem Bericht unter anderem der Frage Aufmerksamkeit, was eigentlich unangemessener kurzfristiger Druck ist. Dieser kann aus Sicht der EIOPA verstanden werden als die Priorisierung der kurzfristigen Aktionärsinteressen und der Rentabilität auf Kosten von langfristigem Wachstum. Allerdings sei dies sehr allgemein, weswegen es schwierig bleibe, quantifizierbare Belege für tatsächlichen unangemessenen Druck zu finden, heißt es im Bericht.

Die EIOPA vertritt die Auffassung, dass sektorübergreifende Prinzipien und Definitionen langfristiger Investitionen, unterstützt durch entsprechende Benchmarks, dazu beitragen würden, kurzfristige Verhaltensweisen einzuschränken. Ein besonderes Augenmerk solle offensichtlichen Ungleichgewichten zwischen Investitionspraktiken und den langfristigen Interessen der Versicherungsunternehmen oder Einrichtungen zur betrieblichen Altersversorgung gelten.

Vergütungspraktiken in den Blick nehmen

Auch wenn die EIOPA angibt, keine eindeutigen Hinweise auf unangemessenen kurzfristigen Druck im Zusammenhang mit Versicherungen und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung gefunden zu haben, empfiehlt sie, das Thema Vergütungspraktiken im Blick zu behalten. Hier sollten regulatorische Grundsätze stärker zur Anwendung kommen, die eine übermäßige kurzfristige Fokussierung verhindern, etwa der Aufschub von variablen Vergütungen. In den Bereichen Risiko-Management oder Investmentstrategien begrüßt die EIOPA, wenn Risiken berücksichtigt werden, die sich in mehr als drei oder sogar fünf Jahren materialisieren könnten.

EU-Kommission arbeitet an neuer Sustainable Finance-Strategie

Die Aufsichtsbehörden haben ihre Empfehlungen der EU-Kommission übermittelt. Und diese arbeitet derzeit intensiv an einer erneuerten Sustainable Finance-Strategie, die nach aktuellem Stand im Dezember dieses Jahres veröffentlicht werden soll. Hierzu gab es im Sommer 2020 eine Konsultation. Nach dieser zu urteilen, verspricht das neue Maßnahmenpaket in einem weitaus umfassenderen Sinne nachhaltig und zukunftsgerichtet zu werden, das heißt unter anderem sozialer, stärker an Resilienz-Anforderungen ausgerichtet, digitale Potenziale nutzend und globaler orientiert. Dies schreiben CRIC, FNG, ISB, ÖGUT und oekofinanz-21 in einer gemeinsamen Stellungnahme zu dieser Konsultation.

Im Dokument zur Konsultation scheinen viele der oben genannten Empfehlungen der EU-Aufsichtsbehörden durch. So sind Fragen zu der Idee einer zentralen Nachhaltigkeitsdatenbank ebenso enthalten wie Themen im Zusammenhang mit der Aktionärsrechterichtlinie II oder der Eigenkapitalrichtlinie.

Eine Revision der CSR-Richtlinie, zu der es kürzlich ebenfalls eine Konsultation gab, kündigte die EU-Kommission bereits im Dokument zum Green Deal an. Auch sind schon vorbereitende Arbeiten für einen Nachhaltigkeits-Berichtsstandard angelaufen. Hierfür übermittelte die EU-Kommission im Juni dieses Jahres einen Auftrag an die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG). Die Zusammensetzung der Multi-Stakeholder-Projekt-Taskforce, die diese Arbeiten innerhalb der EFRAG ausführen soll, ist Anfang September bekanntgeben worden (mehr Infos hier).

Finanzstabilität, Klimawandel und Biodiversität

Neben der Berücksichtigung von Risiken auf der institutionellen Ebene schenkt das Konsultationsdokument auch der allgemeinen, systemischen Ebene Aufmerksamkeit. Konkret geht es dort um potenzielle Risiken der Finanzstabilität in Zusammenhang mit dem Klimawandel. Dieses Thema ist nicht neu. Beispielsweise hat das deutsche Bundesfinanzministerium bereits 2016 ein Gutachten in Auftrag gegeben, das mögliche Auswirkungen des Klimawandels auf die Finanzmarktstabilität zum Gegenstand hatte.

Die niederländische Zentralbank hat hier bereits andere Nachhaltigkeitsrisiken auf dem Schirm. Sie untersuchte, inwiefern der Verlust der Artenvielfalt finanzielle Risiken birgt, und fand heraus, dass niederländische Finanzinstitutionen tatsächlich wesentlich gegenüber Risiken im Zusammenhang mit Biodiversität exponiert sind. Den entsprechenden Bericht Indebted to nature. Exploring biodiversity risks for the Dutch financial sector veröffentlichte sie im Juni 2020.

Auch die EU-Kommission akzentuiert in der genannten Konsultation das Thema Biodiversität sehr stark. Hier ist also mehr zu erwarten – vielleicht auch mit Blick auf Fragen der Finanzstabilität und einer langfristigen Orientierung.

Fazit

Das Thema Langfristigkeit, mit dem Aspekte wie Risiko-Management und Finanzstabilität eng verknüpft sind, ist ein wesentliches Element der Bemühungen um Nachhaltigkeit. Langfristigkeit spielt eigentlich in alle Bereiche hinein und ist vielleicht abstrakter, das heißt weniger anschaulich und schwerer zu fassen als etwa die Umlenkung von Kapitalströmen. Dies fängt schon bei der Definition und der Diskussion darum an, um welche Zeithorizonte es eigentlich geht. Hier ist also noch einiges an Arbeit zu leisten – nicht nur zu Begriffen und Definitionen, sondern auch zu konkreten Maßnahmen, der Umsetzung und mit Blick auf die Frage, welche Nachhaltigkeitsthemen hier besonders im Fokus stehen müssen.

 

06. Oktober 2020


Der Text stammt von altii – alternative investor information, veröffentlicht am 28.09.2020.

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Autor

Gesa Vögele

Gesa Vögele ist seit Mitte 2017 Mitglied der Geschäftsführung beim Corporate Responsibility Interface Center (CRIC). Zuvor arbeitete sie fast acht Jahre für einen Fachverband für nachhaltige Geldanlagen. Bereits 2004 befasste sie sich bei einem wissenschaftlichen Institut mit sozial-verantwortlichen bzw. ethisch-nachhaltigen Geldanlagen. Gesa Vögele ist Diplom-Volkswirtin und twittert unter @mimastitan77771.

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