Verbriefung in Luxemburg

Bereits in 2004 hat Luxemburg einen umfassenden Rechtsrahmen für Verbriefungen geschaffen und somit den Grundstein für einen rasanten Anstieg Luxemburger Verbriefungsgesellschaften gelegt. Auch aufgrund der geringen Mindest-Eigenkapital-Anforderung (je nach Rechtsform EUR 12.500 bzw. 31.000) ist der Trend ungebrochen. Die Eckpfeiler des Luxemburger Verbriefungsgesetzes sind dessen Flexibilität, Verlässlichkeit und Steuerneutralität. Weitere Vorteile der Verbriefungsgesellschaft sind ihre Kosteneffizienz sowie ihre AIFMD Position.

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Flexibilität

Luxemburger Verbriefungsgesellschaften werden grundsätzlich nicht reguliert. Eine Zulassung durch die Luxemburger Finanzmarktaufsicht ist nur dann erforderlich, wenn die Verbriefungsgesellschaft Wertpapiere mehr als drei Mal pro Jahr an die Öffentlichkeit ausgibt. Dabei erlaubt die Luxemburger Verbriefungs-Definition klassische Transaktionen – Übertragung von Forderungsportfolien auf und die Ausgabe tranchierter Wertpapiere durch die Spezial-Zweck-Gesellschaft – aber auch moderne strukturierte Finanzmarkttransaktionen – Übertragung eines (oder mehrerer) anderen Vermögenswertes auf und die Ausgabe nicht-tranchierter Wertpapiere durch die Spezial-Zweck-Gesellschaft. Die Übertragung kann durch Eigentumsübertragung (sogenannte True-Sales) oder durch reine Risikoübertragung (synthetische Transaktionen) stattfinden. Hinsichtlich der verbriefbaren Vermögenswerte gibt es keine Einschränkung, soweit diese einen prognostizierbaren Zahlungsstrom generieren. Diversifikationsanforderungen bestehen nicht, so dass auch ein einzelner Vermögensgegenstand verbrieft werden kann. Als Wertpapier können sowohl Eigenkapital- als auch Fremdkapitaltitel ausgegeben werden, z. B. als Aktien, Schuldverschreibungen, Genussrechte oder Zertifikate, die von allen Investorengruppen (Institutionelle bis hin zu privaten Kleinanlegern) gezeichnet werden dürfen.

Verlässlichkeit

Verbriefung erfolgt immer über eine Spezial-Zweck-Gesellschaft und separiert somit das Risiko aus dem Wertpapier von dem allgemeinen Geschäftsrisiko des Originators (dem vorherigen Eigentümer des Vermögenswertes). Wird der Originator oder ein beauftragter Servicer insolvent, sieht das Luxemburger Gesetz eine vorrangige Befriedigung der Verbriefungsgesellschaft vor.
Zusätzlich sollen die Satzung und die Wertpapier-Ausgabedokumente Regelungen enthalten, wonach die Investoren ihre Zahlungsansprüche nachrangig stellen, auf sonstige Schuldnerrechte verzichten und auf die Beantragung von Insolvenz oder Restrukturierung verzichten. Alle für eine Verbriefung notwendigen Schutzmechanismen werden somit per Gesetz implementiert.

Steuerneutralität

Verbriefungsgesellschaften unterliegen allen Luxemburger Steuerarten, jedoch keiner thin-capitalisation Regel, und wahren somit die erforderliche Steuerneutralität der Transaktion, denn Ausschüttungen an die Investoren sind steuerlich abzugsfähig, so dass eine Besteuerung auf Investorenebene erzielt wird.

Weitere Vorteile

Kosteneffizienz: Eine Verbriefungsgesellschaft kann – wie in der Fondswelt weit verbreitet – sogenannte Teilvermögen auflegen. Diese stellen einen eigenständigen Teil der Verbriefungsgesellschaft dar, der die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eines Teilvermögens per Gesetz von allen anderen Teilvermögen und auch der Verbriefungsgesellschaft selbst vollständig separiert. Komplexe einzelvertragliche Regelungen zur Separierung der Investorenansprüche werden somit vermieden. Die gesellschaftsrechtlichen Mindest-Eigenkapital-Anforderungen gelten für die Verbriefungsgesellschaft aber nicht für die Teilvermögen und somit wird der Administrationsaufwand auf ein Mindestmaß reduziert.
Alternative Investment Fund Manager Directive (AIFMD): Im Rahmen der Umsetzung der AIFMD in Luxemburg, hat die Luxemburger Finanzmarktaufsicht klargestellt, dass Verbriefungsgesellschaften grundsätzlich nicht im AIFMD Geltungsbereich sind, solange sie Fremdkapital emittieren und nicht entsprechend einer Investmentpolitik verwaltet werden. In einzelnen Fällen sind Verbriefungsgesellschaften im Anwendungsbereich der AIFMD, daher empfiehlt sich eine fallbezogene Analyse.

Ausblick

Viele Anzeichen weisen auf einen weiteren deutlichen Anstieg der Verbriefung in Luxemburg hin. Europäische Maßnahmen zur Harmonisierung der Verbriefungsregulierung, der Definition von simplen, transparenten und standardisierten Verbriefungen in Verbindung mit Justierungen der Kapital-Adequanz werden die europäische Emissionstätigkeit bei klassischen Verbriefungen beleben, die sich insbesondere in Luxemburg ansiedeln werden

Weitere Wachstumstreiber für Verbriefungen in Luxemburg sind unter anderem:

  • die Möglichkeit der Verpackung von Eigenkapitalanlagen in Fremdkapital-Wertpapiere
  • die Entwicklung maßgeschneiderter Anlageprodukte
  • die Generierung von Liquidität aus illiquiden Vermögenswerten
  • der gezielte Ab- oder Aufbau von Risikopositionen
  • die verstärkte Unternehmensfinanzierung über den Kapitalmarkt
  • die Erschließung neuer Refinanzierungsquellen und Investorengruppen

21. März 2016

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Zusammengefasst
  • Hohe Flexibilität und Verlässlichkeit sowie Steuerneutralität
  • Verbriefungen ermöglichen Reduzierung von Kapitalanforderungen auf Investments
  • Kosteneffizienz durch geringe Eigenkapitalanforderungen und Auflage von Teilvermögen
  • Nachfrage nach Verbriefungen steigt weiterhin an
Thema

Verbriefungen

Verbriefung ist die Ausgabe eines handelbaren Wertpapiers durch eine Spezial-Zweck-Gesellschaft. Die Zins- und Tilgungsleistungen dieses Wertpapiers werden allein durch im Voraus definierte Vermögenswerte erwirtschaftet.

Autor

Oliver Cloess

Oliver Cloess, Associate Partner bei EY Luxemburg und spezialisiert auf Verbriefungen ist als Wirtschaftsprüfer und Reviseur d’Entreprises seit mehr als 20 Jahren in der Prüfung von Banken und Verbriefungsgesellschaften tätig, berät beim Aufbau von Verbriefungsplattformen, ist Verwaltungsrat der Luxemburger Capital Market Association und unterstützt weitere Verbriefungsarbeitsgruppen.

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