Für den Luxemburger Finanzplatz ist die Auflage von nicht regulierten Fondsprodukten ein Novum. Seit dem ersten Gesetz vom 25. August 1983 über die Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Investmentfonds eine ständige Überwachung durch die Luxemburger Aufsichtsbehörde vor. Dieses System der Zulassung und Überwachung auf Produktebene findet seine Anwendung im Bereich der Publikumsfonds und bei allen zur Strukturierung von alternativen Strategien bevorzugten Fondsprodukten, insbesondere dem Spezialfonds (FIS) und der Risikokapitalgesellschaft (SICAR).
Aufsicht
Mit der delegierten Verordnung über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD – Alternative Investment Fund Managers Directive) sieht sich Luxemburg nunmehr einer dualen Regulierung ausgesetzt, die sowohl den Manager als auch dessen Fondsprodukt umfasst. Dies kann zu einem Wettbewerbsnachteil für den Standort Luxemburg führen; und zwar vornehmlich dort, wo institutionelle Investoren die schnelle Umsetzung einer Fondslösung suchen und bewusst auf den zusätzlichen Anlegerschutz durch eine Produktregulierung verzichten möchten.
Voraussetzung
Zwar ist es nunmehr auch in Luxemburg einem autorisierten AIFM erlaubt, ein nicht reguliertes Produkt aufzulegen, jedoch muss er dann auf die Annehmlichkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten der Produktgesetze verzichten. Die Einführung des RAIF behebt dieses „Manko“ und bietet zukünftig die gleichen Vorteile wie ein Spezialfonds-AIF, wobei die Aufsichtsbehörde die regulatorische Verantwortung auf den AIFM auslagert, der sicherstellen muss, dass der RAIF alle Anforderungen der AIFMD erfüllt.
Hervorzuheben ist hier die Ausgestaltungsmöglichkeit als sogenannter Umbrella-AIF, der in einer vertraglichen oder gesellschaftsrechtlichen Gesamtstruktur verschiedene Teilfonds bilden kann, die rechtlich und wirtschaftlich separiert sind. Steuerlich wird der RAIF vergleichbar einem Spezialfonds (bzw. optional einer SICAR) gestellt sein und somit jährlich einen Basispunkt Pauschalsteuer bezogen auf den Nettoinventarwert abführen („taxe d‘abonnement“). Selbstverständlich kann der RAIF zudem nach erfolgter Anzeige über den EU-Pass vertrieben werden.
Einführung
Die zeitnahe Gründung und Auflage in Verbindung mit hoher Flexibilität und dem Schutzschirm eines regulierten Managers wird sicherlich aus dem RAIF ein luxemburgisches Erfolgsprodukt machen. Initiatoren und institutionelle Investoren warten bereits ungeduldig auf die Verabschiedung des Gesetzes, das im Laufe des 2. Quartals 2016 erwartet wird.
09. Juni 2016
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- Innovatives Investmentvehikel verändert die Luxemburger Fondslandschaft
- RAIF zeichnet sich durch hohe Flexibilität und schnelle Vermarktung aus
- Regulierung erfolgt durch den AIFM, nicht durch die CSSF
- RAIF profitiert von den europaweiten Vertriebsmöglichkeiten des AIFM
AIFM-Richtlinie
Die europäische AIFM-Richtlinie reguliert die Manager von alternativen Investmentfonds (AIFMD – Alternative Investment Fund Managers Directive). Hiervon sind alle Manager offener und geschlossener Fonds betroffen, soweit diese nicht bereits durch die OGAW-Richtlinie reguliert sind.