Statement zur Erweiterung der EU-Taxonomie

Die neue Taxonomie sieht es vor, Investitionen für neue Atomkraftwerke oder Laufzeitveränderungen für Atomkraftwerke unter bestimmten Bedingungen als klimafreundlich und „grün“ zu deklarieren. Konkret heißt das, dass Atomkraftwerke z.B. in Frankreich, Polen und Niederlanden als nachhaltig klassifiziert werden sollen, wenn die Anlagen neusten technischen Standards entsprechen, ein konkreter Plan für eine Entsorgungslage für spätestens 2050 vorgelegt wird und eine entsprechende Baugenehmigung bis 2045 erteilt wird. Ebenfalls sollen Investitionen in Gaskraftwerke, insbesondere auf Wunsch Deutschlands, übergangsweise als nachhaltig eingestuft werden. Relevant hierfür sei, wieviel Treibhausgasemissionen entstehen und ob die Anlagen bis spätestens 2035 auch mit grünem Wasserstoff oder kohlenstoffarmen Gas betrieben (z.B. durch „Blending“) werden können.

Mit Brückentechnologien zur Klimaneutralität

Wir brauchen Technologien als Brücke (Brückentechnologie) hin zu einer emissionsneutralen Kreislaufwirtschaft. Aktuell haben wir weder die Technologien noch die Kapazitäten, um fossile Brennstoffe komplett zu ersetzen. Realistischerweise müssen wir also ebenso auf diese Brückentechnologien wie Atomkraft und Gaskraftwerke setzten. Diese Technologien ermöglichen es den Mitgliedsstaaten aus ihren unterschiedlichen Ausgangssituationen heraus sich in Richtung des gemeinsamen Ziels der Klimaneutralität zu bewegen. Bedenkt man die Gefahren des Klimawandels für die Menschheit, sollten wir jede Technologie, die etwas zur Transformation beitragen kann, nutzen, um die Wende zur Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Dies ist nichts anderes als gutes Risikomanagement.

Allerdings findet hier eine nicht zu unterschätzende Vermischung statt. Zum einen bestehen die von der EU klar niedergeschriebenen Prinzipien der ökologischen Nachhaltigkeit. Eine damit verbundene, aber ganz grundsätzlich andere Frage ist, welche pragmatischen Kompromisse hierfür eingegangen werden müssen. Die Folgen hiervon sind zunächst ein potenzieller Verlust der Glaubwürdigkeit der EU im internationalen Raum, sollte man Atomkraft und Erdgas als „grüne Technologien“ deklarieren.

 

"Es wird etwas als nachhaltig und Taxonomie-konform erklärt, was es augenscheinlich nicht ist."

Wilhelm Möller

Atomkraft ist in Blickrichtung auf die klaren Prinzipien der ökologischen Nachhaltigkeit nicht geeignet diese zu erfüllen. Zum einen widerspricht das Atommüllproblem gegen den Gedanken einer Kreislaufwirtschaft. Selbst bei einer Lösung in der Wahl eines Endlagers, lässt sich Atommüll (momentan) nicht wiederverwerten. Dieses Problem beeinträchtigt nicht nur das einzelne Umweltziel einer Kreislaufwirtschaft „erheblich“, sondern macht die Erreichung des Ziels schlichtweg unmöglich (vgl. Art. 3 lit b. – DNSH-Prinzip). Ebenfalls führt eine entsprechende Taxonomie dazu, dass das abstrakt genannte Ziel „Klimaschutz“ in der Weise erheblich beeinträchtigt wird, dass ein Übergewicht an Ausgaben für die Kernenergie die Entwicklung nachhaltiger Klimaschutztechnologien wie Erneuerbare, Speicher und Energieeffizienz logischerweise einengt und öffentliche und private Gelder falsch allokiert werden.

Gaskraftwerke, welche mit fossilem Gas arbeiten, sind in Blickrichtung auf die klaren Prinzipien der ökologischen Nachhaltigkeit auch nicht geeignet diese zu erfüllen. Zum einen widerspricht das fossile Erdgas und die daraus resultierenden Emissionen grundsätzlich gegen den Gedanken einer Kreislaufwirtschaft. Außerdem führt auch hier ein Übergewicht an Ausgaben für den Ausbau einer Erdgasinfrastruktur dazu, dass die Entwicklung nachhaltiger Klimaschutztechnologien wie Erneuerbare, Speicher und Energieeffizienz logischerweise einengt wird und öffentliche und private Gelder auch hier falsch allokiert werden.

Der Verstoß gegen sog. DNSH-Prinzip (Do No Significant Harm) widerspricht demzufolge auch dem oft angeführten Argument, diese Technologien könnten als ermöglichende Tätigkeiten nach Art. 16 oder eine Übergangstätigkeiten nach Art. 10 II der Taxonomie klassifiziert werden. Der Kampf gegen Klimawandel lebt davon, dass wir uns an wissenschaftliche Fakten halten. Hiervon entfernt sich die EU. Deswegen sollte Atomkraft und fossiles Erdgas nicht unter die EU-Taxonomie fallen. Erforderlicher wäre eine weitere Verordnung, welche Atomkraft und Erdgas nicht als grün labelt, sondern klar und deutlich als Brückentechnologie deklariert.

Eine spannende Ausführung der einzelnen Argumente für und gegen die Technologien finden Sie hier auf der ASI-Website. Dort werden rechtswissenschaftliche Hintergründe sowie ökologisch als auch ökonomische Erwägungen ebenfalls stärker beleuchtet und diskutiert.

 

31. August 2022

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Autor

Wilhelm Möller

Wilhelm Möller ist ein Jurist und Fondsmanager der Advanced Sustainable Investment GmbH. Seine Studiumsschwerpunkte im Unternehmens- und Steuerrecht hat er mit Prädikat abgeschlossen. Neben seinem Studium der Rechtswissenschaft ist er zudem Finanzvorstand des akademischen Börsenvereins Leipzig e.V. wo er vorher schon Portfoliomanager des Vereins-Depots war. Im Bereich ESG prägt ihn seine Jugend im NAJU, seinen Aufenthalt während der Gymnasialzeit in der Umweltschule in Europa als auch seine Aktivitäten bei Fridays For Future. Citywire titulierte ihn neulich als „einen der großen Nachwuchstalente der Fondsbranche“. Heute wohnt er in Leipzig und ist als Geschäftsführer der Advanced Sustainable Investment GmbH tätig.

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