Investment Limited Partnership - Irlands Fondsstruktur der Zukunft

Die irische Fondsindustrie ist im letzten Jahrzehnt sehr stark gewachsen. Das Gesamtvermögen irischer Fonds ist auf über 3 Billionen Euro angestiegen und verteilt sich auf ca. 8.000 Fonds. Irland bedient bereits jetzt mehr als 40 % der weltweiten alternativen Investmentfonds mit einem etablierten und ausgereiften Ökosystem für Fondsdienstleistungen.

Die aktuellen Änderungen der irischen Investment Limited Partnership (ILP)-Gesetzgebung soll die weitere Expansion unterstützen. Globale Finanzzentren wie beispielsweise Singapur, Hongkong und Luxemburg etablierten zuletzt ähnliche Investmentstrukturen, um die Attraktivität ihrer Standorte zu steigern. In den letzten Jahren hat vor allem Luxemburg die Gesetzgebung und die Strukturierung von Fondsprodukten vorangetrieben, um ein attraktiveres europäisches Fondsdomizil für Private-Equity-Fonds, Credit-, Infrastruktur- und andere Real-Assets-Strategien zu schaffen. Die nun beschlossenen Änderungen an der ILP bedeuten jedoch, dass Irland nun eine attraktive, effiziente und zweckmäßige Alternative zur luxemburgischen Société en Commandite (SCS) anbieten kann.

Bei der ILP handelt es sich um eine regulierte irische Fondsstruktur, die von der irischen Zentralbank überwacht wird. Eine ILP ist für Zwecke der irischen Einkommenssteuer und Kapitalertragssteuer nach geltendem Recht transparent. Die ILP-Struktur wird durch einen Vertrag geschaffen und muss mindestens einen Komplementär sowie Kommanditisten haben. Der Komplementär der ILP muss ein Register des wirtschaftlichen Eigentums an der ILP erstellen und aktiv führen. Darüber hinaus können ILPs als offener oder geschlossener Fonds gegründet werden. Zu beachten ist, dass diese Struktur nur für alternative Investmentfonds verfügbar ist und sich daher besonders gut für Private-Equity- und Immobilienstrukturen eignet. Der Vertrieb kann über den AIFM-Passport erfolgen. In Bezug auf grenzüberschreitenden Vertrieb der Fondsprodukte ist Irland neben Luxemburg marktführend.

Um den Wunsch der Marktteilnehmer nach einer General Partnership- / Limited Partnership-Struktur zu entsprechen, wurden weitreichende Änderungen an der Gesetzgebung vorgenommen. Irland sieht sich durch das neue Regime nun auf Augenhöhe mit den international führenden Fondsstandorten und hat zeitgleich weitere Maßnahmen eingeführt, um eine engere Angleichung an die nationale und die EU-Gesetzgebung, wie z.B. die Alternative Investment Fund Managers Directive (AIFMD), zu gewährleisten:

  • Es wurden „Safe-Harbour“-Regeln eingeführt. Diese erlauben es Kommanditgesellschaften, in allen Gremien der ILP (z.B. einem Investmentkomitee) mitzuwirken, über Änderungen des Gesellschaftsvertrages abzustimmen und bestimmte Aktivitäten durchzuführen, während der Status als Kommanditgesellschaft beibehalten wird.
  • Einer Änderung des Partnerschaftsvertrags bedarf nicht mehr der Zustimmung aller Investoren. Hierzu ist jetzt lediglich die Zustimmung (unter Bezugnahme auf die Investorenbeiträge) einer Mehrheit der Investoren ausreichend.
  • Weiterhin wurde eine Harmonisierung der Haftungsbestimmungen mit den Standards anderer irischer, regulierter Investmentfonds durchgeführt. Demnach sollen Kommanditisten sich nicht an der Führung der Geschäfte der Teilhaberschaft beteiligen und nicht für Straftaten belangt werden können, die im Rahmen der Verwaltung der Teilhaberschaft begangen wurden.
  • Es wurden erleichterte Bestimmungen zur Ablösung einer offenen Handelsgesellschaft verabschiedet. Dies beinhaltet die Schaffung eines gesetzlichen Vesting-Ereignisses, durch das alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von der ausscheidenden Komplementärgesellschaft auf die eintretende oder verbleibende Komplementärgesellschaft übertragen werden können.
  • Es wurde zudem die Möglichkeit implementiert, eine ILP als Umbrella-Fonds mit mehreren Teilfonds zu gründen, deren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten rechtlich abgegrenzt sind.
  • Die modifizierte ILP kann einen doppelten ausländischen Namen beantragen. Damit kann einer ILP, die in einer nicht englischsprachigen Jurisdiktion tätig ist (z. B. Chinesisch), die offizielle Anerkennung eines übersetzten Namens ermöglicht werden.

Irland genießt bei internationalen Anlegern seit jeher ein hohes Ansehen. Mit der Novelle der irischen ILP wurde eine sehr bedeutsame Alternative für institutionelle Anleger geschaffen. Das neue Gesellschaftsmodell bietet insbesondere für Private Equity und andere Anlageklassen, die ein steuerlich transparentes Fondsvehikel benötigen, eine zweckmäßige und effiziente Produktlösung. Die geänderte Gesetzgebung bietet ein zukunftsfähiges, regulatorisches Umfeld. Dies wird den Standort Irland für Fonds noch attraktiver machen.

 

 

 

11.05.2021

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Autor

Torsten Schlag

Torsten Schlag ist als Head of Relationship Management der Crossroads Capital Management Limited zuständig für die Akquise und Betreuung anspruchsvoller Fondsinitiatoren und Asset Manager in Irland, Luxemburg und Deutschland. Zudem zeigt er sich für die Integration der Crossroads Capital Management Limited in die Hauck & Aufhäuser Gruppe verantwortlich. Zuvor war er Mitarbeiter im Relationship Management bei HSBC Trinkaus Investment Managers S.A. in Luxembourg. Der zertifizierte M&A Integration Manager ist seit über 13 Jahren in der Finanzbranche tätig und arbeitet seit 11 Jahren am Finanzplatz Luxemburg.

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