Fonds-Vermögensverwaltungen werden ab 2018 zur eindeutigen „vertrieblichen Allroundlösung“

MiFID II bringt neue Konditionsgestaltung und bessere Markttransparenz

Wir nähern uns mit Riesenschritten der finalen Umsetzung der MiFID II-Vorgaben (Markets in Financial Instruments Directive) zum 03.01.2018. Doch mit der Richtlinie zur Harmonisierung des europäischen Marktes für Finanzinstrumente ist es alleine noch nicht getan. Denn diese greift ja zunächst einmal nur für Banken, lizensierte Vermögensverwalter und Honorarberater direkt. Im Schlepptau ereilt uns parallel auch noch die Überarbeitung der FinVermV (Finanzanlagenvermittlerverordnung), die wiederum direkt auf alle Finanzberater mit Erlaubnis nach §34f GewO durchgreift.

Eine Vielzahl von neuen Regelungen

Die vorstehend genannten Umsetzungsanforderungen, die den Anlegerschutz im Fokus haben, bringen im Rahmen der Anlageberatung eine Vielzahl an Neuerungen und teilweise erheblichen Verschärfungen rund um die Themen Darlegung von Zuwendungen, Protokollierungsvorgaben, Aufzeichnungspflichten, Qualifikation usw.

Fondsvermögensverwaltung wird alternativlos

Man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass mit den neuen Gesetzesvorgaben die Anlageberatung endgültig ausgedient hat. Die neuerlichen Auflagen in diesem Bereich und das immer größere Haftungsrisiko zeigen allzu deutlich auf, dass der Gesetzgeber dieses Feld eindeutig den nach MiFID II regulierten Profis im Rahmen einer klar geregelten (Fonds)-Vermögensverwaltung überlassen will. Ein Berater, egal welcher Couleur, der mit seinem Endkunden gemeinsam über verschiedenste Anlageinstrumente eine Asset-Allocation zusammenstellt, ist offensichtlich nicht mehr gewünscht. Diese Botschaft ist nach langem Widerstand anscheinend final auch bei den betroffenen Beratern angekommen. Dort folgt man dem „indirekten Wunsch“ und wendet sich im großen Stile der „Anlagevermittlung“ zu und ändert die eigene Anlagephilosophie. Wurden bisher oft noch Einzelfonds für den Endkunden zusammengestellt, so wird zukünftig nur noch die favorisierte Fondsvermögensverwaltung als Top-Anlagekonstrukt vermittelt. Daher ist der Bedarf nach guten Fondsvermögensverwaltungen so groß wie noch nie.

„Die Fondsvermögensverwaltung wird aktuell mit Recht zum absoluten Zauberwort für unsere Branche. Verständlich, denn alle gesetzlichen Vorgaben in Sachen überschaubares Risiko, Transparenz, Kostenfairness und Beratungssicherheit laufen hier zusammen und liefern dem Vertrieb künftig das Optimum. Die Fondsvermögensverwaltung wird zur beratungstechnischen Allzweck-Waffe für die Zeit ab MiFID II.“

Dirk Fischer

MiFID II bringt den Fondsvermögensverwaltungsmarkt in Bewegung

Neue Fondsvermögensverwaltungsstrategien schießen derzeit wie Pilze aus dem Boden und jeder noch so individuelle Investmentansatz wird schnell noch in eine Fondsvermögensverwaltungshülle gepackt. Klar, es soll von der Abwicklung und Haftung her ab 2018 alles eben möglichst einfach sein (da macht eine Fondsvermögensverwaltung schon absolut Sinn) und jeder möchte sich vorher noch bestmöglich positionieren. Doch aufgepasst – die Bankplattformen der Banken machen aus der Not der Marktteilnehmer verständlicherweise häufig eine Tugend und übernehmen meist nur die Depotbank-Funktion bei den neuen Fondsvermögensverwaltungsstrategien! Damit bleiben alle zukünftigen MiFID-Anforderungen am externen, haftenden Vermögensverwalter hängen. Hier gilt es, sich ganz genau zu vergewissern, ob dieser das auch wirklich alles leisten kann. Denn das wird kein Zuckerschlecken, wenn man keine Bankenorganisationsstruktur im Rücken hat. Besonders kritisch sehen die Juristen bei Neuauflagen einzelner Individualstrategien, wenn die ehemaligen Fondspicker/Vermittler aus einem potentiellen Anlageausschuss auf die Allokation Einfluss nehmen wollen und im Anlagevermittlungsgespräch mit dem Endkunden dies als Vertrauen stiftendes Verkaufsargument fallen lassen. Hier ist von Seiten der Beraterhaftung größte Vorsicht geboten.

Und wer nicht gerade neu auflegt, der gestaltet zumindest schnell noch einmal alles um. Aber machen so viele neue oder frisch veränderte Produkte auch wirklich Sinn? Man fühlt sich schon ein wenig an den Dachfonds-Hype zur Einführung der Abgeltungsteuer erinnert. Und wie viele dieser Fonds gibt es heute noch? Bleibt also die Frage, welche Fondsvermögensverwaltungslösung wirklich empfehlenswert ist?

Die Spreu trennt sich vom Weizen

Ein Leistungsvergleich im Fondsvermögensverwaltungssegment ist stets eine Herausforderung. Zum einen haben viele Anbieter überhaupt keine belastbare Historie, da absolute Neulinge am Markt. Zum anderen stellen sich nur die wenigsten Vermittler der Option von elektronischen Vergleichsprogrammen (z. B. FVBS von edisoft).

Hierbei ist auch zu beachten, dass aktuell starke Ergebnisse ja nicht unbedingt auch mit einer guten Langfristperformance einhergehen müssen.

„Die Anbieterlandschaft ist wahnsinnig in Bewegung. Viele Konzepte sind neu, wenig erprobt und haben weder einen Track-Rekord noch einen belastbaren Praxisbeweis. Ich wäre als Kunde daher sehr ungern „Versuchskaninchen“ und würde hier definitiv nur bewährten Anbietern vertrauen. Der Kunde sollte in diesem so wichtigen Zukunftsbereich mit Sicherheit keine Experimente, sondern solide Geldanlage erleben!“

Dirk Fischer

Noch mehr Transparenz und niedrigere Gesamtkosten

Doch auch den schon lange bestehenden Konzepten verlangen die neuen gesetzlichen Anforderungen in anderer Weise eine Menge ab. Insbesondere wenn die Strategien auch als Fondsmotor innerhalb von Fondspolicen genutzt werden. Denn hier kommt auch noch die IDD (Insurance Distribution Directive) ins Spiel. Zunächst einmal darf die betroffene Fondsvermögensverwaltungsstrategie als Hülle (1. Ebene) schon einmal keine Performancefee vereinnahmen. In einer solchen „Premium-Strategie“ dürfen nun aber auch auf der 2. Ebene natürlich auch nur noch die günstigsten Zielfonds verwendet werden (ebenfalls ohne Performance-Fee und ausschließlich Institutionelle-Tranchen). Ergebnis: Die Fondsvermögensverwaltungsstrategie wird für alle Investoren – auch die Direktinvestoren außerhalb einer Police – deutlich billiger durch die günstigeren Zielfonds. Sehr erfreulich für alle Kunden, aber ein riesiger Umstellungsaufwand für den Produktanbieter und den Strategie-Manager.

Kickbacks

Eine weitere, für viele Anlagesegmente alte und schon verpflichtende Regelung (z. B. Dachfonds), für Fondsvermögensverwaltungen aber erst jetzt final verbindliche Vorgabe ist es, dass die Bestandsprovisionen der allokierten Zielfonds (sogenannte Kickbacks) nach MiFID II ab 03.01.2018 unstrittig dem Kunden zustehen und diesem zu vergüten sind.

Grundsätzlich kein Problem. Aber bisher wurde dieser Ertragsfaktor in der Vergangenheit häufig anders genutzt. So hat mancher Anbieter dies als zweite Bestandsprovision an den Vertrieb ausgezahlt oder halt von dieser Einnahmequelle schlicht und einfach gelebt.

Vom Saulus zum Paulus?

Wenn Fondsgesellschaften heute, wie vorstehend aufgezeigt, teilweise gesetzlich genötigt sind ihre Margen drastisch anzupassen, dann heißt es häufig im Umkehrschluss, dann muss das ja vorher wohl zu teuer gewesen sein. Dieser Konsens ist viel zu kurz gegriffen und stellt einen ungerechten Vorwurf dar. Die Konditionsgestaltung der betroffenen Produkte kommt häufig noch aus lang zurückliegenden Zeiten, wo die Rahmenbedingungen der Kapitalmärkte noch völlig andere waren. Somit sollte sich jeder Kunde über die kommenden Vergünstigungen sehr freuen, sich aber bewusst sein, dass diese den Fondsgesellschaften in der Kalkulation wirklich alles abverlangt haben.

Fazit aus Sicht des Magazins performer

Die neue Transparenz im Gebührensystem zeigt als Nebeneffekt besonders deutlich den schon immer bestehenden enormen Kostenvorteil der ETF-Strategie. Die Ziel-ETFs sind einfach so kostengünstig, dass es hier bereits in der Vergangenheit keinerlei bedeutsame Zielfondskosten gab und daher auch keinerlei Kickbacks als Einnahmequelle. Daher muss mit Blick auf MiFID II auch nichts umgestaltet bzw. angepasst werden. Durch die Anpassung der Gebührenstruktur bei den aktiven Zielfondsstrategien tritt der immer schon bestehende Kostenvorteil nun völlig offen und transparent zu Tage. Da zusätzlich die Performance der Vergangenheit ebenfalls überzeugt hat, wird die ETF-Strategie vermutlich zukünftig vertrieblich ein noch stärkeres Gewicht gewinnen.

In Bezug auf die aktiven Zielfondsstrategien verbilligt sich das bisherige Produkt für den Endkunden zukünftig um ca. 0,15% – 0,35% pro Jahr. Dazu kommt noch der Effekt von absolut performancefee-freien Zielfonds und günstigeren Institutionellen-Tranchen. Somit ist der Anleger ein klarer Profiteur der MiFID II-Vorgaben. Für den Vermittler bleibt die laufende Einnahme ungekürzt bei nochmals verbesserter Produktqualität. Dazu bieten ihm die Strategien alle Vorteile der „Anlagevermittlung“ für möglichst effizientes Fondsgeschäft ab 2018. Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten in einem schweren Umfeld. So hat es der Gesetzgeber gewollt!

Hier liegt es nun an jedem Vermittler selbst, sich ein Bild zu machen. In jedem Fall bringt MiFID II den Anlageinteressenten, ähnlich wie im Fondspolicensegment, ab 2018 eine nie zuvor da gewesene Produktqualität.

22. Dezember 2017

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Autor

Dirk Fischer

Dirk Fischer ist Geschäftsführer der Patriarch Multi-Manager GmbH in Frankfurt. Seit 2007 führt er den unabhängigen Produktentwickler, welcher für seine Konzepte stets die favorisierten Manager am Markt mit dem jeweiligen Asset Management seiner verschiedenen Produktideen beauftragt. Der Dipl.-Bankbetriebswirt begann seine berufliche Karriere im Private Banking der Deutschen Bank AG. Danach war er sechs Jahre als Vertriebsleiter und Prokurist beim Maklerpool Jung, DMS & Cie. AG für die Betreuung von unabhängigen Finanzdienstleistern verantwortlich. Seit 2014 ist er gefragter Referent in der exklusiven Rednervereinigung „Speakers Excellence“. Im Bereich der Top100-Unternehmer im Kreise von Persönlichkeiten wie Wolfgang Grupp, Dietmar Hopp oder Günter Netzer belegt er den Themenbereich Unternehmensaufbau und -entwicklung.

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