Die 3 Jahres ESG-Wunschliste

In den vergangenen drei Jahren hat sich sehr viel im Bereich ESG-Investments getan.
Von einer Nische für ‚Early Adopters‘ sind nachhaltige Investments zum Mainstream geworden und viele Fonds wurden umgestellt, auch um der EU-Taxonomie zu entsprechen.

Das Management des GS&P Fonds – UmweltSpektrum Mix hat in dieser Zeit umfangreiche Erfahrungen gesammelt. Die Experten von UmweltBank und GS&P sind trotz des Siegeszuges der ESG-Investments nicht sehr zufrieden, wie sich Branche und Umfeld seit 2020 entwickelt haben. Sie haben zum dreijährigen Fondsjubiläum eine recht umfangreiche Wunschliste für den ESG-Bereich zusammengestellt:

  • Wir wünschen uns ein Grundverständnis von Nachhaltigkeit, an das sich alle Anbieter von Nachhaltigkeitsratings halten. Aktuell können Unternehmen bei einer Ratinggesellschaft sehr nachhaltig abschneiden und bei einer anderen nicht mal die Grundvoraussetzungen erfüllen. So kann man sich immer das Rating aussuchen, das einem gerade am besten passt.
  • Wir brauchen eine klare, verständliche und verlässliche Richtungsvorgabe aus der Politik. Derzeit werden Bürger, Produktanbieter und Anleger mit Vorschriften und Gesetzen überfrachtet.
  • Klare und vor allem für den Anleger auch verständliche Regeln sollten definieren, wann man als Anbieter die Begriffe ESG / nachhaltig / grün / SRI / etc. benutzen darf und was dies für die Anlagen eines Fonds bedeutet. Sinnvoll wäre z.B. eine Kennzeichnungspflicht (Lebensmittel-Ampel) bei Fonds.
  • Für die gescheiterte EU-Taxonomie wünschen wir uns einen „ernsthaften“ Neuanfang. Dabei darf es aus unserer Sicht keine Toleranzgrenzen mehr bei fossilen Energien und Atomenergie und auch keinerlei Diskussion über die inzwischen schon fast wieder hoffähige Rüstung geben.
  • Die Vorschriften zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen der Anlageberatung haben in der Praxis oftmals keinen Erfolg. Auch hier wird ein „Reboot“ hinsichtlich der Vorschriften und Regelungen benötigt. Weniger Fachbegriffe, weniger komplexe Fragen, mehr Vereinfachung. Die Komplexität führt dazu, dass Berater davon abraten, eine Präferenz anzugeben. Damit erreicht die Abfragepflicht eigentlich genau das Gegenteil von dem, für das sie eingeführt wurde.
  • Alle Unternehmen sollten Nachhaltigkeit als Chance erkennen, denn es geht ja auch um ökonomische Nachhaltigkeit. ESG-Daten zu erheben und zu veröffentlichen kann Kapitalkosten senken und Investoren anlocken.
  • Bei den Bewertungen der Ratingagenturen wünschen wir uns verlässlichere Daten, die auch nachvollziehbar erhoben werden und immer mit gesundem Menschenverstand hinterfragt werden dürfen.
  • Eine Diskriminierung kleinerer Unternehmen nur aufgrund eines nicht vorhandenen Ratings muss verhindert Das Ratingangebot der Agenturen muss ausgeweitet werden, Datenabfragen sollten weniger umfangreich sein.
  • Eine hohe Liquidität im Fonds sollte sich nicht negativ auf die Bewertung der Nachhaltigkeitsquote des Portfolios auswirken.
  • Die Kosten für Fonds und Anleger, die aufgrund der hohen Bürokratie und ausufernden Regulatorik im Zusammenhang mit den Vorgaben bei der Nachhaltigkeitsbewertung entstehen, müssen im Rahmen bleiben.

Als ehrlicher Anbieter (bei der UmweltBank ist das ökologische Unternehmensziel fest in der Satzung verankert) hat das Fondsmanagement trotz aller Widrigkeiten seit Fondsauflage am 3. Februar 2020 eine Performance von insgesamt mehr als 19% (Stand: 3. Februar 2023) erwirtschaftet.

Dabei half unter anderem der konsequente, dreistufige Investmentprozess.

  1. Strikte Ausschlusskriterien
    Im ersten Schritt werden nur Vermögenswerte ausgewählt, die nicht gegen die von der UmweltBank definierten Ausschlusskriterien verstoßen. Dazu gehören unter anderem die Missachtung von Menschenrechten, militärische Güter, Gentechnik, kontroverse Umwelt- oder Wirtschaftspraktiken oder die fossile und Kernenergie.
  2. Aufnahmebedingungen
    Die geschilderten Negativkriterien sind allerdings nicht ausreichend, um einen Wert ins Fondsportfolio aufzunehmen. In einem zweiten Schritt wird überprüft, ob jeder der verbliebenen Emittenten einen positiven Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen, den Sustainable Development Goals (SDGs), leistet.
  3. Stetige Qualitätskontrolle
    a) Ökologische und soziale Kriterien
    Über die endgültige Aufnahme in die UmweltSpektrum Fonds entscheiden die Expert_innen der UmweltBank, indem sie die ökologische und soziale Bonität der Emittenten erneut prüfen. Die ausgewählten Titel unterliegen einem permanenten Screening – auch durch den unabhängigen Umweltrat. Bei Kontroversen werden Emittenten entfernt und Investments gegebenenfalls verkauft.
    b) Ökonomische Bewertung
    Nur innerhalb des so vorab geprüften Anlageuniversums darf das Fondsmanagement frei investieren. Dazu bewertet es die Investitionen anhand zusätzlicher ökonomischer Kriterien.

Mehr Informationen zu diesem „Zukunft-gestalten-Fonds“, bei dem die Initiative zur Fondsauflage von Kunden der UmweltBank kam, finden Sie hier.

 

01. März 2023

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Autor

Christian Krahe

Nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann absolvierte Christian Krahe das Studium der Wirtschaftswissenschaften mit Abschluss „Diplom-Ökonom“. Im Jahr 2000 begann er als Assistent des Vorstands bei der Lang & Schwarz Wertpapierhandel AG in Düsseldorf seine berufliche Laufbahn. 2002 wechselte er zur Vereins- und Westbank AG nach Hamburg, wo er für das Management bankeigener Depots im Bereich deutscher Mid- und Smallcaps verantwortlich war. 2005 startete er in die Selbstständigkeit und initiierte gemeinsam mit Albrecht von Witzleben den Publikumsfonds „Deutsche Aktien Total Return“. Seit Oktober 2018 ist Herr Krahe zudem Geschäftsführer der GS&P Kapitalanlagegesellschaft S.A. in Luxemburg.

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